Durch das Strafverfahrensrecht soll das materielle Strafrecht durchgesetzt werden. Es soll mithin die vorgesehene Strafe für eine Straftat durch ein Gericht vollstreckt werden. Grundlegend regelt das Strafverfahrensrecht, auf welche Weise ein Straftat rechtlich verfolgt wird.
Als Rechtsgrundlage dient in erster Linie die Strafprozessordnung (StPO). Jedoch spielt auch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine wichtige Rolle und nicht zuletzt sind die Grundprinzipien aus dem Grundgesetz, wie beispielsweise das Rechtsstaatsprinzip außer acht zu lassen.
Das Strafverfahren lässt sich in zwei Abschnitte einteilen. Der erste Abschnitt nennt sich Erkenntnisverfahren, wobei dieses Verfahren wiederum in drei Bereiche aufgeteilt wird:
- Ermittlungsverfahren („keine Strafe ohne Gesetz“)
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
Nach dem Erkenntnisverfahren folgt nach Vollstreckungsverfahren. Wobei die angeklagte Partei nach dem Erkenntnisverfahren Rechtsbehelfe zustehen. Zum einen gibt es die Berufung, die Revision und die Beschwerde als ordentliche Rechtsbehelfe. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Wiederaufnahme des Verfahrens zählt man zu den außerordentlichen Rechtsbehelfen.
Aus der Strafprozessordnung gehen für das Strafverfahren unter anderem folgende Grundsätze und Maximen hervor:
- Offizialprinzip: Durchführung des Verfahrens ist alleinige Aufgabe des Staates
- Akkusationsprinzip: Untersuchung einer Straftat nur bei Anklage durch die Staatsanwaltschaft
- Legalitätsprinzip: Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Einleitung der Ermittlung
- Amtsermittlungsgrundsatz: Ermittlung im Strafverfahren erfolgt von Amts wegen
- Unmittelbarkeitsgrundsatz: unmittelbare Feststellung relevanter Tatsachen durch das Gericht in der Hauptverhandlung
Durch das Strafverfahren soll das Ziel der Wahrheitsfindung, der Rechtsstaatlichkeit und des Rechtsfriedens verfolgt werden.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Strafverfahrensrecht erklären, sowie den Ablauf und vor allem die zu beachtenden Prinzipien und Maximen.